Kreisgruppe Recklinghausen

Abbaggerung bedroht die Steinhalde

Enttäuschend: Gladbecker Grüne stimmen gegen Erhalt von 4 ha Wald zugunsten eines Gewerbegebietes

 (BUND OG Gladbeck)

Der Umweltausschuss des Gladbecker Rates beschäftigte sich am 25.5.23 mit einem von den Linken angeforderten Bericht der Verwaltung zur Großen Steinhalde. Sie liegt südlich an der B224 und spielt bei Stadtentwicklungsüberlegungen einer erhofften Übertunnelung der geplanten A52 eine Rolle.

Die Verwaltung möchte die Große Steinhalde für die Planung des eventuellen A52-Tunnels beseitigen und plant dort für die Zukunft ein Gewerbegebiet. Deshalb beantragte sie, sie mit weiteren Vorarbeiten für eine Abbaggerung der Steinhalde zu beauftragen und ein schlichtes Artengutachten für nur 15.000€ in Auftrag geben zu dürfen.

Dazu hat der BUND Gladbeck in einem kurzfristigen Schreiben an die Ratsparteien folgendermaßen Stellung genommen:

„...Es ist nicht ersichtlich, warum dafür jetzt schon, vor Existenz eines Planfeststellungsverfahrens durch Abbaggerung der Großen Steinhalde irreversible Fakten geschaffen werden müssen.

In der Vorlage werfen nämlich folgende Darstellungen Fragen auf:

 

 

  • Wegen des einsturzgefährdeten Stollensystems des ehemaligen Krankenhauses sei mittelfristig ein Fällen der Bäume aus sicherheitstechnischen Gründen unumgänglich. Das überzeugt nicht, denn aufgrund der Einzäunung der Halde und dem Betretungsverbot besteht kein Sicherheitsrisiko, falls Bäume umstürzen sollten. Am Fuße der Halde sind im Frühjahr schon Bäume gefällt worden.
  • Es gibt keinen Grund, den Status quo grundsätzlich wesentlich zu ändern, da die Halde einen hohen ökologischen und klimatischen Nutzen hat:
  •  

     

    • Selbst laut Verwaltung ist sie ein „Trittsteinbiotop“ für Tier- und Pflanzenarten und ein Landschaftsschutzgebiet (LSG 4407-0017 im Landschaftsplan Gladbeck Nr.4). Als solches hat sie die Aufgabe, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und wiederherzustellen. Der Großen Steinhalde wird ein „Waldklima“ mit einer „sehr hohen“ klimaökologischen Bedeutung attestiert. Das ist besonders angesichts des geplanten großen Autobahnkreuzes mit seinem Lärmpegel und seiner Feinstaubbelastung wichtig zum Schutz der angrenzenden Siedlungen. Es leuchtet daher nicht ein, wie die Verwaltung dann behaupten kann, die Halde habe „keine wesentliche Klimarelevanz“ und deswegen seien Alternativprüfungen nicht erforderlich. Damit widerspricht sie eklatant dem vorher Dargelegten, das im Gegenteil negative Klimaauswirkungen sehr wahrscheinlich macht.
    • Der Städtebauliche Wettbewerb „37° Nordost“ hofft, auf der Fläche von Großer Steinhalde und Festplatz die Ansiedlung innovativer Hightech-Unternehmen ansiedeln zu können. Dabei sollen auch Grünflächen angelegt werden und Fassaden- und Dachbegrünung vorgenommen werden. Allerdings erschließt sich nicht, wie dieses vergleichsweise wenige Grün die ca. 4 ha Wald der Großen Steinhalde in ihrer vielfältigen ökologischen Wirkung auch nur ansatzweise kompensieren soll.
    • In den weiteren Ausführungen bezeichnet die Verwaltung die gewünschte Nachnutzung der Großen Steinhalde als „Vorbild für Flächenrecycling“ der Hinterlassenschaften der Montanindustrie, die einen ökologischen „Mehrwert“ schaffen würden. Diese Darstellung wirft die Frage auf, wie ein Landschaftsschutzgebiet weniger ökologischen Wert haben kann als dann eine großenteils versiegelte und bebaute Fläche mit zwangsläufig nur vergleichsweise kleinen Grünflächen.
    • Die Verwaltung behauptet, die dann geplanten Dach- und Fassadenbegrünungen würden durch ihre Dämm- und Wasserspeicherfunktionen zu einer „Verbesserung des Mikroklimas“ beitragen. Das ist aus unserer Sicht  nicht einleuchtend, denn wie sollen sie dazu mehr beitragen als 4 ha begrünter Halde mit attestiertem Waldklima?

Ihre ökologische Bedeutung liegt zum einen in der Tatsache, dass sich wegen des Betretungsverbotes seit ca. 70 Jahren auf ihr Flora und Fauna weitgehend ungestört entwickeln konnten. Stadtklimatisch ist sie durch ein auch begrüntes Gewerbegebiet als Frischluftschneise nicht ersetzbar. Dass die Verwaltung in der Nähe keine Wärmeinseln feststellen kann (S.3), liegt in der Natur der Sache, widerspricht aber ihrer Schlussfolgerung, dass sie deshalb weg könne, denn sie verhindert ja gerade durch ihre Existenz Wärmeinseln.“

Wenig überraschend stimmten nach langer Diskussion SPD, CDU und FDP dem Antrag der Verwaltung zu, wobei sich besonders die SPD für die Beseitigung der Halde einsetzte. Enttäuschend ist jedoch, dass auch die Umweltpartei Die Grünen den Wert der bewaldeten Halde für das Nahklima umliegender Siedlungen, für Flora und Fauna nicht erkannten und sich jetzt schon für eine Weiterverfolgung der Abbagerungsvorbereitungen aussprachen, obwohl es für die A52, geschweige denn für einen Tunnel, ein Planfeststellungsverfahren gibt. Eins solche Entscheidung ist also deutlich verfrüht und bereitet die Schaffung klimafeindlicher Fakten vor. Allein die Linken argumentierten für den Verbleib der Halde ein, in der Abstimmung ausgerechnet unterstützt von der AFD.

Das nun beauftragte artenschutzrechtliche Untersuchung der Halde ist zwar an sich richtig, aber hier zu schlicht und eigentlich auch nicht Aufgabe der Stadt. Sie müsste nämlich Teil der Umweltverträglichkeitsstudie des Baus der A52 sein. Diese liegt für diesen Abschnitt zwar schon seit 2018 vor, hat aber die Steinhalde komplett ausgelassen. Das stellt einen groben Verfahrensfehler dar, der von der Autobahnplanung zu beheben ist. Und solange das nicht geschehen ist, sollte Gladbeck auf jeden Fall die Finger von der Halde lassen. Dafür und für eine objektive Beuarteilung wird sich der BUND Gladbeck weiter einsetzen.